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Stromanbieter: Häufige Fragen!



Wird ein neuer Stromzähler beim Stromanbieterwechsel benötigt?

Grundsätzlich wird kein neuer Stromzähler bei einem Stromanbieterwechsel benötigt. Lediglich die Nummer des Zählers sowie der aktuelle Zählerstand müssen dem neuen Anbieter mitgeteilt werden.



Wird bei einem Anbieterwechsel ein neuer Stromzähler eingebaut?

Nein, der neue Stromanbieter kann selbstverständlich auch mit dem vorhandenen Zähler, der Zählernummer und dem aktuellen Zählerstand arbeiten. Entscheidet sich der Kunde allerdings für einen neuen intelligenten Stromzähler, mit denen eine Energieverbrauchskontrolle im Internet möglich ist, so wird der Neueinbau notwendig.



Muss der jetzige Stromanbieter über den Wechsel informiert werden?

Der alte Stromanbieter wird normalerweise von dem ihm folgenden neuen Anbieter informiert. Der Stromkunde muss selber keinerlei Initiative übernehmen.



Wird ein gesonderter Vertragsabschluss notwendig, wenn ein anderer Stromanbieter gewählt wird?

Normalerweise ist kein separater Vertragsabschluss notwendig, wenn man sich für einen neuen Stromanbieter entscheidet und zu diesem wechselt. Allerdings gibt es immer mehr Anbieter, die verschiedene Vertragsmöglichkeiten anbieten, die unter Umständen mit Strompreisgarantien verknüpft sein können. In diesen Fällen verpflichtet man sich mittels eines Vertrags, für eine gewisse Zeit Kunde des Energieanbieters zu bleiben.



Muss der Vermieter über einen Anbieterwechsel des Mieters informiert werden?

Ein Vermieter muss nicht über den Stromanbieter seines Mieters informiert werden. Dies ist eine persönliche Entscheidung des Mieters unabhängig von seinem Mietvertrag.



Bin ich ohne Strom wenn der neue Stromanbieter die Lieferung einstellt?

Ihre Stromversorgung ist auch beim Wechsel zu einem anderen Anbieter gesichert, zumindest solange Sie Ihre Stromrechnung bezahlt haben. Stellt der neue Anbieter wider Erwarten seine Lieferungen ein, ist der örtliche Grundversorger zur Übernahme Ihrer Stromversorgung gesetzlich verpflichtet.



Welche Kündigungsfristen müssen beachtet werden?

Beziehen Sie derzeit ihren Strom vom örtlichen Versorgungsunternehmen, zum Beispiel den Stadtwerken in der sogenannten Grundversorgung, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende.

Wenn Sie dagegen bereits zu einem anderen Stromversorger gewechselt sind, müssen Sie in Ihren aktuellen Vertrag schauen, dort finden Sie die für Sie geltenden Kündigungsfristen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bei Preiserhöhungen des Stromanbieters besteht ein Sonderkündigungsrecht.



Was passiert mit geleisteten Abschlagszahlungen an den bisherigen Stromanbieter?

Ihr bisheriger Stromanbieter erstellt eine Abschlussrechnung, in der die bereits an ihn gezahlten Abschläge verrechnet werden und etwaige Guthaben erstattet werden.



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